Leitfaden der OGTS
Grundsätzliches zum Verständnis des Betriebs der OGTS:
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Die OGTS stellt eine Verlängerung des Schulbetriebs dar. Daraus ergeben sich - vergleichbar mit dem Unterricht am Vormittag – durch das Kultusministerium fest vorgeschriebene, nicht veränderbare Abläufe, die z.B. das Abholen der Kinder, die Aufsichtspflicht, die Betreuungszeiten, Kündigung etc. betreffen. Diese Vorschriften sind unter https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/ganztagsschule.html nachzulesen.
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Für den Besucherverkehr von Schule und OGTS gelten ausschließlich die Büroöffnungszeiten der Schule bzw. die Sprechzeiten der Lehrer und der OGTS.
Weshalb kann ich mein Kind nicht früher aus der OGTS abholen oder nur z.B. bis um 15.00 Uhr buchen?
Die OGTS ist ein kostenloses Angebot des Freistaats Bayern mit einem genau vorgegebenen zeitlichen Konzept. Eine Abweichung von diesem zeitlichen Konzept ist nicht möglich, d.h. die Buchungszeiten können weder durch Elternwunsch noch durch die Schule verändert werden.
Weshalb soll ich das Schulhaus nicht betreten, um mein Kind von der OGTS abzuholen?
Genauso wie Sie Ihr Kind nach dem Unterricht nicht direkt vom Klassenzimmer abholen, kann aus Gründen der Sicherheit beim Abholen der Kinder von der OGTS das Schulhaus nicht betreten werden.
Wie kann ich mein Kind von der OGTS befreien lassen?
Sie stellen rechtzeitig (mindestens 3 bis 4 Tage vorher) per E-Mail an info(ät)schule-grafrath.de einen Antrag mit Angabe eines triftigen Grundes an die Schulleitung. Kurzfristige Befreiungen werden nur im Falle eines unvorhergesehenen Arztbesuchs bzw. eines schwerwiegenden Vorfalls gewährt. Das Kind entweder direkt im Anschluss an den Unterricht oder um 14.00 Uhr abgeholt werden. Eine Abholung dazwischen ist nicht möglich.
Weshalb kann mein Kind nicht wegen eines Kindergeburtstags von der OGTS befreit werden?
Ihr Kind darf - wie am Vormittag vom Unterricht - nur aus triftigen Gründen von der OGTS befreit werden.
Wir gewähren aber jedem Kind einmal im Jahr einen sogenannten Joker (Befreiung aus einem nichttriftigen Grund z.B. Besuch eines Kindergeburtstags).
Warum passen die Mitarbeiter der OGTS nach dem Ende der Betreuungszeit nicht auf mein Kind auf bis ich es abhole?
Die OGTS endet zu den jeweils gebuchten Zeiten. Gerne können sie Ihr Kind zur gebuchten Zeit abholen. Falls ihr Kind nicht abgeholt wird, wird es wie nach Schulende am Ende der gebuchten Zeit alleine nach Hause gehen. Für Buskinder besteht nach Ende der OGTS eine Busaufsicht und eine Beförderung.
Wie findet der Kontakt zwischen Eltern und OGTS statt?
Der Austausch findet über das Hausaufgabenheft, per Email und telefonisch statt. Die Mitarbeiter der OGTS teilen Ihnen wie die Lehrer über das Hausaufgabenheft mit, wenn es beispielsweise ein Problem mit den Hausaufgaben gab. In der Sprechstunde von Herrn Schußmann können Sie sich über ihr Kind erkundigen.
Sprechstunde: nach telefonischer Vereinbarung
Erreichbarkeit: 08144/996847 ab 10.00 Uhr
Am jährlich stattfindenden Elternsprechabend steht Ihnen das Team der OGTS für Fragen zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter der OGTS keine Zeit für Tür- und Angelgespräche haben, da diese ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen müssen.
Muss ich die OGTS benachrichtigen, wenn mein Kind bereits am Vormittag nicht in der Schule war?
Die Entschuldigung, die dem Schulsekretariat vorliegt, wird an die OGTS weitergeleitet. Sie müssen nicht zusätzlich bei der OGTS anrufen.
Kann mein Kind die Musikschule während der OGTS besuchen?
Die Kinder der Musikschule und Bläserklasse können ihren Unterricht am Nachmittag während der OGTS besuchen. Die Unterrichtszeiten müssen dem Personal der OGTS schriftlich mitgeteilt werden.
Kontaktdaten Schule und OGTS
Büro der Grundschule Grafrath: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!/ 08144-415
Herr Schußmann: 08144/996847 Erreichbarkeit von 10.00 – 16.00 Uhr
