Lust auf Zukunft - jeder zählt
 

Leitfaden der OGTS

 

Grundsätzliches zum Verständnis der Veränderungen, die sich mit der Einführung der OGTS im Gegensatz zur Mittagsbetreuung oder dem Hort ergeben haben:

  1. Die OGTS stellt eine Verlängerung des Schulbetriebs dar. Daraus ergeben sich - vergleichbar mit dem Unterricht am Vormittag – durch das Kultusministerium fest vorgeschriebene, nicht veränderbare Abläufe, die z.B. das Abholen der Kinder, die Aufsichtspflicht, die Betreuungszeiten, etc. betreffen. Diese Vorschriften sind unter https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/ganztagsschule.html nachzulesen.

  2. Für den Besucherverkehr von Schule und OGTS gelten ausschließlich die Büroöffnungszeiten der Schule bzw. die Sprechzeiten der Lehrer und der OGTS. Ansonsten haben wir keine Möglichkeiten Besucher ins Haus zu lassen.

Weshalb kann ich mein Kind nicht früher aus der OGTS abholen oder nur z.B. bis um 15.00 Uhr buchen?

Die OGTS ist ein kostenloses Angebot des Freistaats Bayern mit einem genau vorgegebenen zeitlichen Konzept. Eine Abweichung von diesem zeitlichen Konzept ist nicht möglich, d.h. die Buchungszeiten können weder durch Elternwunsch noch durch die Schule verändert werden.

Weshalb soll ich das Schulhaus nicht betreten, um mein Kind von der OGTS abzuholen?

Genauso wie Sie Ihr Kind nach dem Unterricht nicht direkt vom Klassenzimmer abholen, soll aus Gründen der Sicherheit auch beim Abholen der Kinder von der OGTS das Schulhaus nicht betreten werden.

Wie kann ich mein Kind von der OGTS befreien lassen?

Sie stellen rechtzeitig (mindestens 3 bis 4 Tage vorher) einen Antrag zur Befreiung mit Hilfe des vorgegebenen Formulars (erhältlich bei Frau Oellinger/ im Sekretariat/ auf der Homepage unter OGTS-Formulare). Kurzfristige Befreiungen werden nur im Falle eines unvorhergesehenen Arztbesuchs bzw. eines schwerwiegenden Vorfalls gewährt. Der bearbeitete Antrag wird wieder über die Hausaufgabenmappe an Sie zurückgeleitet.

Weshalb kann mein Kind nicht mehr wegen eines Kindergeburtstags von der OGTS befreit werden?

Ihr Kind darf - wie am Vormittag vom Unterricht - nur aus triftigen Gründen von der OGTS befreit werden.

Wir gewähren aber jedem Kind einmal im Jahr einen sogenannten Joker (Befreiung aus einem nichttriftigen Grund z.B. Besuch eines Kindergeburtstags).

Warum passen die Mitarbeiter der OGTS nach dem Ende der Betreuungszeit nicht auf mein Kind auf bis ich es abhole?

Die OGTS endet zu den jeweils gebuchten Zeiten. Gerne können sie Ihr Kind zur gebuchten Zeit abholen. Falls ihr Kind nicht abgeholt wird, wird es wie nach Schulende am Ende der gebuchten Zeit alleine nach Hause gehen. Für Buskinder besteht nach Ende der OGTS eine Busaufsicht und eine Beförderung.

Wie findet der Kontakt zwischen Eltern und OGTS statt?

Der Austausch findet über das Hausaufgabenheft, per Email und telefonisch statt. Die Mitarbeiter der OGTS teilen Ihnen wie die Lehrer über das Hausaufgabenheft mit, wenn es beispielsweise ein Problem mit den Hausaufgaben gab. In der Sprechstunde von Frau Oellinger können Sie sich über ihr Kind erkundigen.

Sprechstunde: Mittwoch 16.00 – 16.45 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Erreichbarkeit: 08144/996847 ab 11.30 Uhr

Auch am Elternsprechabend steht Ihnen das Team der OGTS für Fragen zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter der OGTS keine Zeit für Tür- und Angelgespräche haben, da diese ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen müssen.

Muss ich die OGTS benachrichtigen, wenn mein Kind bereits am Vormittag nicht in der Schule war?

Die Entschuldigung, die dem Schulsekretariat vorliegt, wird an die OGTS weitergeleitet. Sie müssen nicht zusätzlich bei der OGTS anrufen.

Warum ist die OGTS nicht bis 18.00 Uhr geöffnet?

Wir bieten über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis 16.00 Uhr hinaus bereits eine Stunde Verlängerung an, die vom Rasso-Kinderverein organisiert wird. Für eine zusätzliche Erweiterung reichen zum einen die personellen Ressourcen nicht aus, zum anderen wären die Kinder dann 10 Stunden in der Schule. Wir sind der Meinung, dass jedes Kind das Recht hat, auch einmal zuhause von seinen Eltern umsorgt zu werden.

Warum gibt es keine durchgängige Ferienbetreuung für mein Kind?

Eine Ferienbetreuung ist bei dem Modell OGTS nicht vorgesehen. Der Rasso-Kinderverein bietet jeweils in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien insgesamt vier Wochen eine kostenpflichtige Ferienbetreuung an. Während der Sommerferien ist die Schule einerseits aus betriebstechnischen Gründen vier Wochen geschlossen, andererseits sind wir aus pädagogischen Gründen der festen Überzeugung, dass jedes Kind eine mindestens vierwöchige Pause von der Schule und den Räumlichkeiten der Schule braucht, um sich erholen zu können.

Wann findet die Ferienbetreuung statt?

Zeiten: Oster-, Pfingst- und Sommerferien

Voraussetzungen: rechtzeitige Anmeldung und mindestens acht teilnehmende Kinder

Kann mein Kind die Musikschule während der OGTS besuchen?

Die Kinder der Musikschule und Bläserklasse können ihren Unterricht am Nachmittag während der OGTS besuchen. Die Unterrichtszeiten müssen dem Personal der OGTS schriftlich mitgeteilt werden.

Warum gehen die Kinder am Nachmittag nicht öfter zum Spielen ins Freie?

Dies hat mit dem momentanen Baustellenverkehr auf unserem Schulgelände zu tun. Sobald der Bau der OGTS ganz fertig gestellt und das Gelände frei von Baustellenfahrzeugen ist, können die Kinder wieder öfter draußen sein.

Kontaktdaten Schule und OGTS

Büro der Grundschule Grafrath:

08144-415 Öffnungszeiten: Di 7.30 Uhr – 12.00 Uhr, Do 7.30 bis 12.00, Fr 7.30 bis 11.00 Uhr

Frau Oellinger:

08144/989837 Erreichbarkeit von 10.00 – 17.00 Uhr